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Der Crowdfunding Blog


ECSPR was…?

Das sind die neuen European Crowdfunding Service Provider Regulations oder übersetzt die Regelungen für Crowdfunding Dienstleister. Neu daran ist, dass diese Regelungen beginnend mit der EU-Verordnung 2020/1503 im Oktober 2020 und nachfolgend von den Mitgliedsstaaten in Form von Vollzugsgesetzen beschlossen wurden.


Bei dieser Konzession handelt es sich um eine Zulassung durch die jeweilige Finanzmarktaufsicht. Solche Zulassungsverfahren sind aufwändig und dauern ein bis zwei Jahre, deswegen kommen diese neuen Geschäftsmodelle erst jetzt, 2023, zur tatsächlichen Anwendung.


dagobertinvest ist die erste Immobilien Plattform, die diese Lizenz erhalten und ihr Geschäftsmodell konsequent auf diese neuen Möglichkeiten ausgerichtet hat.





Durch die neuen Regelungen haben wir unser Geschäftsmodell deutlich erweitert und werden als Plattform zukünftig Verträge vermitteln, die folgende Merkmale haben

  • Anleger haben einen unbedingten Rückzahlungsanspruch
  • Anleger haben Sicherheiten
  • Anleger haben einen Inkassodienst, der Ihre Ansprüche durchsetzt

Das qualifizierte Nachrangdarlehen ist bei uns Geschichte. Die bisherigen Regelungen des Alternativfinanzierungsgesetzes haben Plattformen lediglich die Vermittlung des qNRD gestattet. Kreditgeber (=Anleger), die einem Projektträger ein solches Darlehen einräumten, haben einen bedingten Rückzahlungsanspruch. Die Bedingung ist, dass der Kreditnehmer die Rückzahlung leisten kann, ohne sich selbst in eine Krise zu begeben. Wenn also am Ende der Laufzeit das notwendige Geld für die Rückzahlung nicht da ist, konnte der Projektträger das bisher einwenden. Alleine durch den Einwand war und ist die Forderung jetzt nicht fällig (sondern später). Dadurch wurde der Projektträger nicht zahlungsunfähig, was ihm eine Menge Probleme ersparte.


In den neuen Verträgen hat der Projektträger diesen Einwand aber nicht mehr. Die Rückzahlung ist zum Laufzeitende unbedingt fällig. Kann er nicht zurückzahlen, so muss er innerhalb der kurzen Fristen des Insolvenzrechts Lösungen finden.


Zusätzlich zum unbedingten Rückzahlungsanspruch kommen Sicherheiten zur Anwendung. Diese Sicherheiten greifen nun über den Projektträger hinaus. Beispielsweise seien Garantien von Muttergesellschaften, Garantien von wirtschaftlichen Eigentümern, oder auch dingliche Sicherheiten genannt. Der Anleger hat also die Forderung nicht mehr ausschließlich gegenüber dem Projektträger, sondern erfährt Befriedigung auch wahlweise gegenüber anderen Gläubigern, die ersatzweise einspringen müssen. Das ist der zweite große Vorteil bei der Gestaltung von Verträgen.


Wie man aus den oberen Absätzen erkennt, haben Projektträger unter den neuen Regelungen deutlich mehr vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Es bleibt also nur mehr die Frage, wer sich um die Durchsetzung kümmert? Wir haben unser hauseigenes Inkassoinstitut bereits 2022 gegründet, weil uns Folgendes bewusst wurde: Wenn man das Einsammeln von Geld „vercrowded“, dann muss man die Behandlung von Problemen und die Verwertung von Sicherheiten ebenfalls „vercrowden“. Diesen letzten Schritt sehen die Regelungen der ECSP nicht vor, jedoch ist er notwendig und auch keinesfalls verboten. Anleger können einen Anspruch von beispielsweise EUR 1.000 ökonomisch und faktisch nicht selbst betreiben. Und da es einen Unterschied gibt zwischen Recht haben und Recht bekommen, schließen alle Anleger eines Fundings gemeinsam einen Service Vertrag zur Verwahrung und Durchsetzung ihrer Ansprüche ab. Damit ist gewährleistet, dass zum Ende der Laufzeit die Forderungen und Sicherheiten professionell betrieben werden. Anleger haben durch den Service Vertrag mit dem Inkassoinstitut auch einen Rechtsanspruch auf die Betreibung.


Wie Sie sehen ist die Kombination aus unbedingten Rückzahlungsanspruch, banküblichen Sicherheiten und einem Inkassobüro zur Durchsetzung nicht einfach zu durchschauen, aber am Ende sehr bestechend!





    dagobertinvest hebt Crowdfunding damit auf das nächste Level. Die neuen Dienstleistungen können wir dank der ECSP-Regeln nicht nur in Österreich, sondern EU-weit erbringen. Dabei werden wir von einer professionellen Behörde geleitet und kontrolliert. Anlegerschutz endet für uns nicht nach der Vermittlung, sondern bei der erfolgreichen Rückzahlung.


    Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter: next level crowdfunding. secured.


    Ihr Andreas Zederbauer




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    ECSP... was?

    CrowdFunding-Plattform

    dagobertinvest gmbh

    www.dagobertinvest.com


    dagobertinvest arbeitet als erste deutschsprachige auf Immobilien spezialisierte Crowdfunding-Plattform unter der ECSP-Lizenz. Das bedeutet für Investoren, die über dagobertinvest Investments in Immobilien-Projekte zeichnen, 8 - 12% p.a. Zinsen, einen unbedingten Rückzahlungsanspruch und bankübliche Sicherheiten. Mit einem hochkarätigen Team aus Finanzexperten bietet dagobertinvest eine lukrative Alternative gegen Inflation und Niedrigzinsen.

    Geschäftsführer


    Mag. Andreas Zederbauer

    Dahinter steckt fundiertes Wirtschaftswissen


    Unser Team liegt mit einem Durchschnittsalter von 42 Jahren exakt im Durchschnittsalter der Österreichischen Bevölkerung. In der sehr jungen Crowdinvesting Szene sind wir aber „die Oldies“. Dies erachten wir aber durchwegs als Vorteil, weil jeder seine langjährige Berufs- und Erfahrungssammlung einbringt, meist aus Banken.